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Deutsche Prüfung für ein Brautvisum – alles, was Sie wissen müssen

Die Liebe kennt keine Grenzen. Das gilt auch für Deutschland, in dem laut Statistischem Bundesamt über 2,3 Millionen Ausländerpaare leben – also Paare, bei denen ein Partner deutscher und der andere ausländischer Herkunft ist. Das sind rund 13% aller registrierten Ehen. Dabei heiraten Frauen am häufigsten Türken, Italiener, Österreicher und Männer heiraten am häufigsten Türkinnen, Polinnen und Russinnen. Die Tendenz international zu heiraten hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Partner werden auf Urlaubsreisen, im Erasmus-Jahr, im eigenen Freundesumfeld oder im Internet gefunden.

Einen ausländischen Partner heiraten – früh Deutsch lernen lohnt sich

Wenn dann der Heiratsantrag gestellt ist und angenommen wurde, stellt sich die Frage, wo die Hochzeit stattfinden soll. Eine Hochzeit in Deutschland bietet sich an, insbesondere da mindestens ein Verwandtenkreis des Pärchens dort lebt. Manchmal ist es aber schwierig für den ausländischen Teil des Hochzeitspaares ein Visum für Deutschland zu erhalten. Hier schafft eine besondere Visaform Abhilfe, die im Volksmund „Heiratsvisum“, „Brautvisum“ oder „Hochzeitsvisum“ genannt wird. Deutschkenntnisse des Niveaus A1 sind hierfür zwingend erforderlich, nachgewiesen durch das „Start Deutsch“ Zertifikats des Goethe-Instituts. Das Visum selbst ist drei Monate gültig und es ist notwendig bereits bei Visabeantragung (d.h. vor der Einreise nach Deutschland) deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Zeit vergeht oft schnell und der Bürokratie ist penibel, daher ist es sinnvoll bereits früh zu beginnen Deutsch zu lernen.

Was genau ist ein Hochzeitsvisum?

Der Begriff Hochzeitsvisum ist eine Erfindung des Volksmundes und bezeichnet in der öffentlich-rechtlichen und juristischen Sprache das sogenannte „Visum zum Zwecke der Eheschließung“. Grundsätzlich regelt § 6 AufenthG die Erteilungsvoraussetzungen für Visa für die Einreise nach Deutschland wobei zwischen Schengen-Visa und nationalen Visa unterschieden wird. Ein Hochzeitsvisum ist ein nationales Visum und somit beschränkt es sich auf das Territorium der Bundesrepublik, eine kurze Europareise vor der Hochzeit ist mit dieser Form von Visum somit nicht möglich. Für das Heiratsvisum werden verschiedene Dokumente verlangt, die von Land zu Land variieren. Hierzu auch eine Deutsche Prüfung A1, die bestanden worden sein muss. Die Dokumente werden zusammen mit dem bestätigten Heiratstermin des jeweiligen zuständigen deutschen Standesamtes an die Ausländerbehörde gesendet und dort überprüft. Ein Heiratsvisum wird für die Dauer von drei Monaten ausgestellt.

Wie kann man sich auf die Deutschprüfung vorbereiten?

Für die zwingend erforderlichen Deutschkenntnisse zur Beantragung eines Brautvisums reicht es häufig nicht aus, nur privat mit dem Partner zu üben. Oftmals sind Partner auch noch räumlich getrennt und somit auf Telefon oder Internettelefonie angewiesen, was das gemeinsame Üben erschwert. Weitere Tipps zur Vorbereitung sind:

  • Kinderbücher lesen
  • Einfache Trickfilme im Internet ansehen
  • Lerngruppen mit Gleichgesinnten bilden
  • Feste Zeiten zum Lernen einplanen

Die deutsche Seite sollte unbedingt dabei helfen, das passende Angebot für seine Verlobte oder ihren Verlobten zu finden. Auf sich allein gestellt ist der Erfolg bei der Deutsch Prüfung immer schwieriger. Aber beispielsweise J.T.Com-Sprachschule bietet Online-Vorbereitungen für verschiedene Zertifikate an wie die Deutsch Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Goethe- Institut Zertifikate, Fachsprachprüfungen, aber auch Vorbereitungen für die Prüfung zum Start Deutsch Zertifikat, das für das Hochzeitsvisum benötigt wird. Die Prüfung selbst kann dann im jeweiligen Heimatland absolviert werden.

Welche Dokumente sind noch für ein Hochzeitsvisum erforderlich?

Das Zertifikat für die bestandene Deutsche Prüfung А1 ist nur eines vieler Dokumente, die von den Auslandsvertretungen verlangt werden. Hinzu kommen zwei Passkopien beider Partner, Meldebescheinigungen sowie drei ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Letztere müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Zusätzlich mus noch die Geburtsurkunde mit Apostille und – sofern in dem jeweiligen Land möglich, eine Ledigkeitsbescheinigung. Es ist insbesondere wichtig sich früh mit der deutschen Auslandsvertretung des Herkunftslandes der ausländischen Braut oder des ausländischen Bräutigams in Kontakt zu setzen.

Brauchen alle ausländischen Partner ein Heiratsvisum?

Das Hochzeitsvisum ist eine Möglichkeit für alle diejenigen, ihre Hochzeit in Deutschland feiern möchten, aber schwierige Einreiseauflagen haben. Denn wer bereits in Deutschland lebt oder sich hier rechtmäßig aufhält, der braucht auch kein Brautvisum zur Hochzeit. Kein Gesetz verbietet die Heirat mit einem Touristen- oder Arbeitsvisum. Das wirkt sich natürlich auch auf die Art der benötigten Dokumente für die Eheschließung aus: Die Deutsche Prüfung А1 wird hier beispielsweise nicht benötigt, ist aber in anderen Fällen dringend erforderlich.

Ehegattennachzug nach der Hochzeit

Nach der Heirat muss bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne des Ehegattennachzug gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. Denn der eigentliche Aufenthaltsgrund – die Hochzeit – ist schließlich mit der Abgabe des Ja-Worts und der amtlichen Bestätigung erloschen. Für diese Form des Ehegattennachzugs müssen ebnefalls Detuschkenntnisse nachgewiesen werden. Sollte der ausländische Partner nur ein Touristenvisum gehabt haben, müssen spätestens jetzt Deutschkenntnisse der Stufe A1 des Europäischen Referenzrahmens nachgeholt werden. Auch hier hat J.T.Com-Sprachschule die passenden Angebote, bei denen professionell und zügig geholfen wird die benötigten Zertifikate rasch nachzuholen.

Vorsicht! Bürokratische Hürden

Einige Ausländerbehörden stellen sich beim Ehegattennachzug nach einem Hochzeitsvisum jedoch quer. Die vorgebrachte Begründung lautet, dass der betreffende Ausländer augenscheinlich von Anfang an vorgehabt habe, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Das wiederum hieße, dass in den Dokumenten zur Erlangung des Besuchsvisums falsche Angaben gemacht wurden. Falsche Angaben sind ein Ausweisungsgrund und somit erlischt der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Ehegattennachzugs in Deutschland. Die Rechtslage ist hier unklar, ein Restrisiko bleibt. Wer bereits Deutsch gelernt hat, besitzt allerdings leichte Vorteile. Der Deutschtest für Ehegatten wurde eingeführt, um Zwangs- und Scheinehen vorzubeugen. Mit Sprachkenntnissen und echtem Bemühen zeigt man Integrationswillen. Das kommt nicht nur bei vielen Bürgern Deutschlands, sondern auch bei Behörden gut an.

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